Zum Inhalt springen

Containerstellung und Entsorgung von Bauschutt

Entsorgung ist der Teil, der auf Baustellen am häufigsten schiefgeht — nicht weil er schwierig ist, sondern weil er zu spät geplant wird. Ein falsch befüllter Container wird beim Entsorger als Baumischabfall eingestuft und kostet ein Mehrfaches. Ein Container ohne Stellplatzgenehmigung wird kostenpflichtig abgeschleppt. Beides ist vermeidbar.

Wir stellen die Container, sortieren die Fraktionen richtig, führen das Material ab und liefern die Nachweise. Das geht als Teil eines Rückbauauftrags oder eigenständig, wenn Sie selbst zurückbauen und nur das Material loswerden müssen.

Was wir übernehmen

  • Containerstellung in den gängigen Größen, von kleinen Absetzcontainern bis zum Abrollcontainer
  • Stellplatzgenehmigung bei der Stadt, wenn der Container auf öffentlichem Grund steht
  • Absperrung und Beleuchtung des Stellplatzes nach Vorgabe
  • Trennung nach Fraktionen direkt auf der Baustelle
  • Abfuhr und Entsorgung über zugelassene Entsorgungsfachbetriebe
  • Wiegescheine und Entsorgungsnachweise für Ihre Unterlagen
  • Dokumentation für die Nachweispflichten der Gewerbeabfallverordnung

Die Fraktionen, die wir getrennt halten

  1. 1

    Mineralischer Bauschutt: Mauerwerk, Beton, Ziegel, Zementschichten — die günstigste Fraktion, solange sie sauber bleibt.

  2. 2

    Gipshaltige Stoffe: Gipskarton, Gipswandbauplatten, Gipsfaserplatten. Diese Fraktion muss getrennt bleiben, Gips im Bauschutt macht die ganze Charge teurer.

  3. 3

    Holz: Dielen, Unterkonstruktionen, Türblätter, Zargen.

  4. 4

    Metall: Heizkörper, Rohre, Profile, Beschläge.

  5. 5

    Dämmstoffe und Verbundmaterialien.

  6. 6

    Baumischabfall für alles, was sich nicht sinnvoll trennen lässt — so wenig wie möglich.

Was im Preis steht

  • Containermiete für den vereinbarten Zeitraum
  • An- und Abfuhr
  • Entsorgungskosten nach tatsächlichem Gewicht, belegt durch Wiegeschein
  • Stellplatzgenehmigung, soweit erforderlich
  • Entsorgungsnachweis

Was nicht in den Container darf

Asbesthaltige Baustoffe, künstliche Mineralfasern, teerhaltige Materialien, Farben und Lacke in flüssiger Form, Altöl, Batterien und Elektrogeräte mit Kältemittel gehören in eine gesonderte Entsorgung und nicht in unseren Container. Wenn Sie unsicher sind, was Sie vor sich haben: fotografieren und schicken, wir sagen Ihnen, was es ist und wie es entsorgt wird.

Fragen zu Entsorgung

Wer entsorgt den Bauschutt nach dem Abbruch und wer stellt den Container?

Bei uns ist beides im Auftrag enthalten, Sie brauchen dafür keinen zweiten Dienstleister. Wir stellen den Container, trennen die Fraktionen auf der Baustelle, führen das Material über zugelassene Entsorgungsfachbetriebe ab und übergeben Ihnen Wiegescheine und Entsorgungsnachweis.

Brauche ich eine Genehmigung, wenn der Container auf der Straße steht?

Ja. Sobald der Container auf öffentlichem Grund steht — Straße, Gehweg, öffentlicher Parkplatz — ist das eine Sondernutzung und muss bei der Stadt beantragt werden. Ohne Genehmigung droht die kostenpflichtige Entfernung. Wir übernehmen den Antrag, brauchen dafür aber Vorlauf; sagen Sie uns den Termin daher früh. Steht der Container auf Ihrem eigenen Grundstück, ist keine Genehmigung nötig.

Kann ich nur einen Container bestellen, ohne Rückbauauftrag?

Ja. Wenn Sie selbst zurückbauen und nur das Material loswerden müssen, stellen wir den Container und übernehmen Abfuhr, Entsorgung und Nachweis. Wir sagen Ihnen vorher, welche Fraktionen Sie getrennt halten sollten, damit es nicht als Baumischabfall abgerechnet wird.

0911 96640996